Unfallschadenregulierung

Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Unfallschadenregulierung.

Bei einem Verkehrsunfall, stellt sich immer die Frage, wer hat Schuld, wer haftet für die entstandenen Schäden.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollte der Geschädigte immer einen Rechtsanwalt mit der Regulierung seiner Schadensersatzansprüche beauftragen. Das Honorar für die Beauftragung des Rechtsanwaltes gehört zu den Schäden, die die gegnerische Haftpflichtversicherung dem Geschädigten im Rahmen der Unfallregulierung zu erstatten hat.

Aber auch dann, wenn ein Verkehrsunfall auf den ersten Blick allein auf das Verschulden eines der Unfallbeteiligten zurückzuführen sein mag, steht regelmäßig die Frage eines Mitverschulden des anderen Unfallbeteiligten im Raum. In vielen Fällen wendet die gegnerische Haftpflichtversicherung eine Mithaftung aus der sogenannten Betriebsgefahr ein und reguliert nur einen Teil des Schadens. Hier hilft häufig nur die Erhebung einer Klage, um die Schadensersatzansprüche in voller Höhe durchzusetzen.

Was wird ersetzt?

Reparaturkosten, Mietwagenkosten , Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall

Weitere Schadenspositionen


Bei der Darstellung der vorstehenden Schadenpositionen handelt es sich nur um einen kleinen Ausschnitt. Insbesondere bei Totalschäden oder hohem Reparaturaufwand fallen oftmals weitere Kosten an, die zu ersetzen sind.